Ohne Praxisbezug kein Aha-Effekt
01. Juni 2012 - Arbeitsrecht ist langweilig und trocken - dieses Vorurteil wurde beim ersten Seminartag des Grundlagenseminars "Arbeitsrecht am Praxisfall" am 21. Mai in Filderstadt nachhaltig widerlegt.
Durch eine strikte Reduzierung juristischer Theorie auf das absolut notwendige Mindestmaß und viele anschauliche Fallbeispiele wurde die arbeitsrechtliche Personalarbeit den Teilnehmern als das präsentiert, was sie tatsächlich ist: eine lebendige, spannende Mischung aus interessanten Fragestellungen und Geschichten, die das Leben Tag für Tag schreibt.
Das in drei ganztägige Module aufgeteilte Seminar macht sich die Tatsache zunutze, dass Fachwissen wesentlich eingängiger und nachhaltiger vermittelt werden kann, wenn es konkret mit Fällen verbunden wird, die jeder aus seiner täglichen Personalarbeit kennt.
Der erste Seminartag befasste sich mit Fragen rund um den Abschluss des Arbeitsvertrages. Die Teilnehmer bekamen bildlich vor Augen geführt, welche Fallstricke bereits bei der Erstellung einer Stellenanzeige zu empfindlichen wirtschaftlichen Folgen führen können. Auch im Anbahnungsverhältnis vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages können beispielsweise falsch gestellte Fragen im Einstellungsgespräch oder fehlende Regelungen zur Eingrenzung der Übernahme von Vorstellungskosten negative Auswirkungen haben. Insbesondere die notwendige AGG-Kontrolle von Arbeitsvertragsklauseln und die dabei durchzuführende Abwägung der Interessen im Rahmen des Transparenz- und Bestimmtheitsgebots, verlangen dem Personaler Fingerspitzengefühl und teilweise hellseherische Fähigkeiten ab.
Anhand von Formulierungsbeispielen konnten die Teilnehmer des Seminars ihr Gefühl für die Rechtsprechung und damit die Sensibilität für Risiken bei der Formulierung von Arbeitsverträgen schärfen. Nicht zuletzt beim Teilzeit- und Befristungsrecht sowie bei der Frage, was nach dem Arbeitszeitgesetz verboten und was noch zulässig ist, bestehen in der Praxis nicht selten Unsicherheiten. Wie reagiere ich auf einen Teilzeitantrag, der nicht ins organisatorische Konzept passt oder gehören Reisezeiten nun tatsächlich zur Arbeitszeit? Diesen oder ähnlichen Fragen widmeten sich die Teilnehmer und erarbeiteten gemeinsam die dahinter stehenden juristischen Grundsätze. Sicherlich wird niemand durch einen Seminartag in die Lage versetzt, jede denkbare Fragestellung mit traumwandlerischer Sicherheit zu lösen. Wenn jedoch der Aha-Effekt einsetzt, und hierdurch die Erinnerung wach wird, einen ähnlichen Fall bereits einmal gehört zu haben, so ist schon viel erreicht und der Weg zu einer angemessenen Lösung nicht mehr weit.
Am 12. Juni geht es mit dem zweiten Modul weiter. Auf dem Programm steht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das dritte Modul findet am 3. Juli statt. Hier werden verschiedene Fallkonstellationen in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie ausgesuchte Fragestellungen zum Urlaubsrecht, zur Entgeltfortzahlung sowie zum Schwerbehindertenschutz besprochen. Für beide Seminartage gibt es noch freie Plätze.
Die Seminarunterlagen stehen nach der jeweiligen Veranstaltung zum Download im Mitgliederbereich bereit.
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