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07.06.2019 // Recht + Betriebspraxis

Arbeitgeber begrüßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Arbeitgeberverbände im Südwesten begrüßen die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung im Bundestag.

„Der Fachkräftemangel hat sich über die vergangenen Jahre zu einem wachsenden Problem für unsere Unternehmen entwickelt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick, am Freitag in Stuttgart: „Deshalb sind die beiden vom Bundestag verabschiedeten Gesetze so wichtig für uns. Sie sorgen für die richtigen Weichenstellungen für eine gesteuerte Zuwanderung zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs unserer Unternehmen.“

Insbesondere mit dem im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehenen Wegfall der Beschränkung auf Engpassberufe und der Vorrangprüfung werde der Zugang für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich erleichtert, so Dick: „Zentral ist auch, dass nun schon eine Teilanerkennung eines Berufsabschlusses zu einer Aufenthaltserlaubnis führen kann. Denn wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass uns mit Verabschiedung der Gesetze Heerscharen von Fachkräften mit Berufsabschlüssen analog der deutschen Ausbildungsverordnungen die Türen einrennen werden.“

Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung werde es nun rechtssichere Regelungen für den Verbleib gut integrierter Geduldeter geben. „Dafür haben wir uns schon seit langem eingesetzt“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der baden-württembergischen Arbeitgeberverbände: „Der gefundene Kompromiss stellt durchaus hohe Anforderungen an die Beschäftigten und ihre Arbeitgeber. Aber er bringt jetzt erstmals einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wo bislang reine Ermessensentscheidungen vorherrschten.“

Jedes Gesetz könne aber nur so gut sein, wie es die praktische Umsetzung erlaubt, mahnte Dick: „Gerade lange Wartezeiten bei den Botschaften und Ausländerbehörden sind zentrale Hemmnisse für die Zuwanderung von Fachkräften. Wir brauchen deshalb über die beiden heute verabschiedeten Gesetze hinaus auch eine massive personelle Verstärkung in den Visastellen bei den Auslandsvertretungen und bei den Ausländerbehörden. Dies sollte der Gesetzgeber im Rahmen der Haushaltsverhandlungen berücksichtigen.“

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