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22.06.2018 // Recht + Betriebspraxis

Verlängerungen im Arbeitsförderungsrecht beschlossen

Am 14. Juni beschloss der Bundestag die Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht; dazu gehört u. a. die Verlängerung der Assistierten Ausbildung (AsA) um zwei Jahre.

Nach einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschloss der Bundestag am 14. Juni 2018 die Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht (siehe hier). Unter anderem stimmte der Bundestag für die Verlängerung der Assistierten Ausbildung (AsA) um zwei Jahre, die Arbeitgebern und Arbeitsagenturen/Jobcentern Rechtssicherheit schafft und Raum zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung lässt.

Darüber hinaus wurden die Sonderregelungen für Gestattete mit Bleibeperspektive, teilweise für Geduldete sowie Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel zu bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung verlängert (Maßnahmen der Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 131 SGB III, zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur AsA sowie zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach § 132 SGB III).

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ „Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten“ wurde entsprechend der Beschlussempfehlung abgelehnt. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Der Zwang privater Anbieter zur Barrierefreiheit ist systemwidrig.

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