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05.11.2020 // Recht + Betriebspraxis

Leitfaden zur Anonymisierung personenbezogener Daten

Der BDI hat einen Leitfaden zur Anonymisierung personenbezogener Daten veröffentlicht. Vorgestellt und diskutiert wird der Leitfaden am 17. November.

Die Verfügbarkeit anonymisierter Daten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit anonymisierten Daten werden digitale Innovation vorangetrieben und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gestärkt. In der Anwendungspraxis besteht jedoch für Unternehmen eine große Rechtsunsicherheit, auf welche Weise eine Anonymisierung personenbezogener Daten datenschutzrechtskonform erfolgen kann, zumal ihnen bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben ein hohes Bußgeld droht.

Der BDI hat Anfang dieser Woche eine Broschüre „Anonymisierung personenbezogener Daten – Ein branchenübergreifender Praxisleitfaden für Industrieunternehmen“ veröffentlicht, der Unternehmen anhand von Best Practice-Beispielen eine Orientierungshilfe zu rechtlichen Vorgaben und technischen Verfahren für die Anonymisierung von personenbezogenen Daten gibt. Der Leitfaden ist jedoch kein Rechtsrat oder kann diesen ersetzen.

Ansprechpartner*innen

Nathan Binkowski

Geschäftsführer Tarifpolitik + Tarifrecht

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

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