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BREXIT – Damit sollten Sie sich beschäftigen

Seit Juni laufen die Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU. Die Einhaltung des Fahrplans ist jedoch mangels wesentlicher Fortschritte gefährdet. Unsere Dachorganisation BDI hat deshalb einen Fragebogen entwickelt, der für die Sensibilisierung betroffener Unternehmen für eine frühzeitige Befassung mit wichtigen Fragestellungen hilfreich ist.

Ein Abschluss der Verhandlungsphase I bis Ende 2017 ist derzeit nicht in Sicht. Die Wahrscheinlichkeit für einen „harten BREXIT“, also den ungeregelten Rückfall des VK auf den Status eines Drittlandes am 30. März 2019, steigt damit entsprechend. In diesem Fall sähen sich alle Unternehmen, die Lieferketten mit dem VK unterhalten bzw. Investitionen in Produktion oder Vertrieb getätigt haben, mit fehlenden bzw. neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Handel und Absatz im VK konfrontiert. Diese würde nicht nur zoll-, präferenz- und exportkontrollrechtliche Fragen betreffen, sondern ggf. auch den gesamten regulatorischen Bereich, der im Europäischen Binnenmarkt bisher durch EU-Gesetzgebung abgedeckt ist (u. a. REACH, Textilkennzeichnung, Schutz geistigen Eigentums, Personenfreizügigkeit, Wettbewerbsrecht).

Unser Gesamtverband textil+mode ist in Arbeitskreisen des BDI und bei Euratex vertreten. Diese erarbeiten zum einen Industriepositionen, deren Schwerpunkt derzeit auf der Ausgestaltung geeigneter Übergangszenarien zur Schadensminimierung liegt. Angesichts der tendenziell negativen Prognose für den Ausgang der Verhandlungen, in dem ein „Worst-case-Szenario“ in Form eines harten BREXIT droht, werden parallel auch Handlungsempfehlungen für Industrieunternehmen in diesem Fall entwickelt.

Der vom BDI entworfene Fragebogen wurde zur besseren Verständlichkeit von textil+mode teilweise ergänzt bzw. überarbeitet (siehe Downloads). Vor allem kleinere Unternehmen dürften bei vielen Fragestellungen Schwierigkeiten haben, Angaben zu machen, weshalb wir auf eine generelle Umfrage verzichten. Allerdings gehen aus diesen zoll-, präferenz- und exportkontrollrechtliche Fragen Themen hervor, mit denen sich jedes Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen zum VK frühzeitig beschäftigen muss.

Dessen ungeachtet wären wir jedoch für jede Einschätzung und Information Ihrerseits im Zusammenhang mit den Fragestellungen dankbar, um diese in den weiteren Abstimmungs- und Positionierungsprozess einfließen zu lassen.

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