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Bundesregierung sichert Warenverkehr ab

Am 14. April 2020 hat die Europäische Kommission grünes Licht für einen sogenannten German guarantee scheme gegeben. Demnach übernimmt der Bund eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen an warenkreditversicherte Unternehmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro.

Am 14. April 2020 hat die Europäische Kommission grünes Licht für einen sogenannten German guarantee scheme gegeben. Informationen dazu finden Sie hier. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun definiert, was dieser guarantee scheme umfasst. Demnach übernimmt der Bund eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen an warenkreditversicherte Unternehmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro. Die Kreditversicherer beteiligen sich substanziell. Ziel ist es, dass Kreditversicherer weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen. Dies trägt dazu bei, die Lieferketten in Deutschland und weltweit aufrechtzuerhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWi hier.

Bereits Ende März wurde die Länderliste mit sogenannten „marktfähigen Risiken“ bis Ende 2020 ausgesetzt und der Gewährleistungsrahmen erhöht. Die Rückgarantien bilden einen weiteren wichtigen Baustein für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Warenabsicherung.

Über weitere Anpassungen für die Exportkreditversicherung im Lichte der Corona-Krise halten wir Sie laufend informiert.

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