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30.03.2020 // Recht + Betriebspraxis

Corona: Aktueller Stand zu Zertifizierungen, Audits

Hier erhalten Sie Informationen zu aktuellen Fragen im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren (Zertifizierung, Audits) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie sind anstehende Konformitätsbewertungsverfahren vor Ort aufgrund der derzeit geltenden Infektionsgefahr und der Reisebeschränkungen kaum mehr möglich und werden verschoben.Vor-Ort-Audits können zwar auf Remote-Audits umgestellt werden, wo dies praktisch möglich und (gesetzlich) nicht anders vorgegeben ist. Dies wird jedoch nicht von allen Behörden und Urhebern eines Zertifikates gewährt.

Die Folge ist, dass zeitlich befristete Zertifikate drohen, ihre Anerkennung durch die Behörden und Programmeigner zu verlieren.

Daher hat die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in einem Maßnahmenpaket bekannt gegeben, dass Konformitätsbewertungsverfahren um bis zu sechs Monate verschoben werden können, vgl. IAF ID3:2011 (International Accreditation Forum, Informationsdokument für das Management von außerordentlichen Ereignissen oder Umständen, die Akkreditierungsstellen, Konformitätsbewertungsstellen und zertifizierte Organisationen betreffen).

Dies gelte insbesondere für Managementsysteme, in dieser außergewöhnlichen Situation, aber sinngemäß für alle Konformitätsbewertungsstellen. Auch Remote-Audits nach IAF MD4:2018 dürften hiervon erfasst sein. Darüber hinaus diskutiert das IAF eine Ausweitung der Sechs-Monats-Regelung.

Außerdem wollen Behörden und Programmeigner bei einem drohenden Verlust der Anerkennung der Zertifikate ihren Ermessensspielraum ausdehnen.

Weitere Probleme

Auch im Fall von Verschiebungen können Verluste der Anerkennung drohen, da künftig nicht genügend Auditoren und Prüfkapazität zur Verfügung stehen dürften, um alle verschobenen Audits fristgemäß nachzuholen. Zudem drohen diese Verluste für alle Bereiche, in denen der Ermessensspielraum von Behörden und Programmeignern seine Grenzen in gesetzlich vorgegebenen Fristen oder verpflichtenden Vor-Ort-Audits findet. Bezüglich dieser gesetzlichen Anforderungen zur Konformitätsbewertung bestehen derzeit wenig übergeordnete Koordinierungen und Handlungsanweisungen. Die zumeist auf Landesebene zuständigen Behörden und Programmeigner müssen daher vorerst individuell kontaktiert werden.

Bei den übergeordneten Stellen sowie der Bundesregierung wirbt der BDI für eine intensivere Koordinierung und konkrete Handlungsanweisungen.

Hierzu zählen:

  • Verlängerung oder Aufhebung entsprechender Fristen von Überwachungszyklen
  • Verlängerung der Verschiebung der Audits über 6 Monate hinaus
  • Die fortgesetzte Anerkennung von Zertifikaten um einen ausreichend langen Zeitraum – ggf. bis zur nächsten planmäßigen Überwachungsmaßnahme
  • Soweit praktisch möglich, die Zulassung von Remote-Audits im Fall von (gesetzlich) verpflichtenden Vor-Ort-Audits
  • Perspektivisch ggf. die Prüfung einer Anpassung der durch den Gesetzgeber festgelegten Fristen sowie festgelegten Beschränkungen von Remote-Audits
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