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Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Das neue Investitionszuschuss-Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Antragsstellungstool wird im August freigeschaltet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Seite zum neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ freigeschaltet, über die ab August Anträge für die zwei Module Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen online gestellt werden können.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 3 – 499 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente). Mit dem Förderantrag muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden. Dieser beschreibt das Digitalisierungsvorhaben, enthält den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen. Die Investition muss in einer Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland erfolgen und darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen worden sein. Eine Investition binnen zwölf Monaten nach Bewilligung ist vorgesehen und ein Verwendungsnachweis ist nach der Investition einzureichen.

Über die Module

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Welche Investitionen sind nicht förderfähig?

  • Standard-Software (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standard-Hardware, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen steht
  • Ersatz- oder Routine-Investitionen, z. B. zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Zusatzausgaben wie z. B. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – z. B. über eine Konzernstruktur
  • Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans

Über die Förderhöhe

Die maximale Fördersumme beträgt 50 000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100 000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17 000 Euro in Modul 1 und 3 000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten.

  • Bis 50 Beschäftigte Antragstellung bis 30.06.2021 bis zu 50 Prozent, danach bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Beschäftigte Antragstellung bis 30.06.2021 bis zu 45 Prozent, danach bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Beschäftigte Antragstellung bis 30.06.2021 bis zu 40 Prozent, danach bis zu 30 Prozent

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar:

  • Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+5 Prozent).
  • Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+5 Prozent).
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozent).

Der Förderungsablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Antragstellung bestehend aus
    1. Antragsformular
    2. Digitalisierungsplan
    3. De Minimis-Erklärung
    4. Beispielangebote für Investitionen
      Für das Formular, den Plan und die Erklärung wird es Vorlagen geben. Bei Angeboten sind in der Regel drei Vergleichsangebote gefordert, es sei denn, die Investition ist so speziell, dass es dafür keine verschiedenen Anbieter gibt.
  2. Der Zuwendungsgeber (DLR Projektträger) prüft und bewilligt den Antrag.
  3. Das Unternehmen tätigt die Investition.
  4. Das Unternehmen erbringt den Verwendungsnachweis mittels vorgegebenem Formular und einem Sachbericht. Zusätzlich sind die Rechnungskopien einzureichen nebst Nachweis, dass die Rechnungen beglichen wurden.
  5. Der Zuwendungsgeber prüft den Verwendungsnachweis und zahlt den bewilligten Zuschuss an das Unternehmen aus.

Mehrere parallel laufende Anträge sind nicht möglich. Eine erneute Antragstellung ist nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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