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17.09.2018 // Innovation + Nachhaltigkeit

Eco Passport by OEKO-TEX® Zertifizierung von Textilchemikalien

Als akkreditiertes Prüflabor mit über 1.000 Mitarbeitern weltweit gehört Hohenstein zu einem von 18 Instituten der OEKO-Tex®-Gesellschaft, die sich der Schadstoffprüfung von textilen Produkten und Bestandteilen von Textilien widmen. Mit der seit zwei Jahren bestehenden Eco Passport Zertifizierung werden Textilchemikalien untersucht, die als Hilfsmittel in der Produktion eingesetzt werden.

Die Eco Passport Zertifizierung, die in Deutschland ausschließlich bei Hohenstein durchgeführt wird, ergänzt die bereits bestehenden Zertifizierungen von OEKOTEX® wie zum Beispiel Standard 100. Der Standard 100 untersucht seit über 25 Jahren textile Roh-, Zwischen- und Endprodukte auf Schadstoffe und zertifiziert gesundheitlich unbedenkliche Textilprodukte. Die Eco Passport Zertifizierung analysiert in einem zweistufigen Verfahren, ob Färbemittel, Ausrüstungshilfsmittel, Hilfsmittel und sonstige Chemikalien bei der Textilproduktion als unbedenklich eingestuft werden können. Spulöle, die in der Texturierung der Garnherstellung eingesetzt werden, können als produktionsspezifische Hilfsmittel eine Eco Passport Zertifizierung erhalten.

Zwei Jahre nach der Einführung konnte die OEKO-TEX® Gemeinschaft mehr als 3.000 Produkte von über 400 Kunden weltweit zertifizieren. Die Zertifizierung erleichtert die Beschaffung von Textilhilfsmitteln für die Unternehmen, die Textilien nach dem Standard 100 herstellen und vertreiben. Somit werden sie den Anforderungen des Marktes nach gesundheitlich unbedenklichen Textilien gerecht und gewährleisten den Schutz der Mitarbeiter in der Textilproduktion, den Umweltschutz sowie den Schutz des Endverbrauchers. Für Total als Ölproduzenten bedeutet die Eco Passport Zertifizierung einen weiteren Schritt, sich den Anforderungen der Branche anzupassen und umweltbewusste Öle anzubieten, um sich vom Wettbewerb abzuheben.

In allen Schritten der Zertifizierung erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Hohenstein und dem Antragsteller. Der Antragsteller sollte, wenn möglich, über ein bestehendes Qualitätssicherungssystem laut ISO-Norm verfügen.

Die Prüfung der Textilchemikalien erfolgt in zwei bis drei Stufen im Prüflabor von Hohenstein:

Stufe I: Konformitäts-Screening

Bei Erstzertifizierungen werden vor der Einreichung des Antrags Rückfragen seitens des Antragstellers geklärt. Nach der Kontrolle des Antrags werden Sicherheitsdatenblätter und Rezeptur des zu zertifizierenden Produkts analysiert und es wird überprüft, ob nicht erlaubte Substanzen in der Produktion eingesetzt werden. Sollte dies der Fall sein, hat der Hersteller die Möglichkeit, seine Rezeptur dahin gehend anzupassen.

Stufe II: Analytische Verifizierung

Gibt es bei der Erstprüfung keine Auffälligkeiten, erfolgt die Laborprüfung. Dabei werden die Bestandteile mit den geltenden Grenzwerten an Schadstoffen in Textilprodukten abgeglichen. Falls es zum Beispiel durch die Verpackung der Probe zu Verunreinigungen gekommen ist, kann eine neue Probe an das Labor zur Untersuchung geschickt werden. Die Parameter der Untersuchung richten sich nach dem Produkt.

Stufe III: Überprüfung der Nachhaltigkeit

Im Sommer 2018 wird der Prozess um eine dritte Stufe erweitert, in der, im Sinne der Nachhaltigkeit, auch Umweltschutz und Arbeitsschutz abgefragt und vor Ort beim Produzenten überprüft werden. Dieser Schritt wird zunächst nur auf Wunsch des Antragstellers durchgeführt werden.

Die Eco Passport Zertifizierung ist ein Jahr gültig. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Zertifizierung kann die Verlängerung beantragt werden. Diese zieht eine erneute Prüfung der Unterlagen sowie eine vereinfachte Laboruntersuchung mit sich, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Zudem ist es möglich, dass sich die Grenzwerte der Schadstoffe oder die Produktionsbedingungen der Textilchemikalien in der Zwischenzeit verändert haben, sodass eine erneute Prüfung zur Wahrung der Anforderungen notwendig ist. Falls es während der Laufzeit des Zertifikats zu Veränderungen am zertifizierten Produkt kommt, ist der Zertifikatsinhaber verpflichtet, die Veränderung anzuzeigen und gegebenenfalls eine neue Probe zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

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