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25.09.2020 // Recht + Betriebspraxis

Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften

In den kommenden Herbst- und Wintermonaten, wenn alle sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nun eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen.

Die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ schafft mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention und bietet eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten. Sie ist jedoch keine verbindliche Vorschrift.

Darin zusammengefasst sind die zentralen Erkenntnisse eines Expertenaustausches, der unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), begleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundeskanzleramt durchgeführt wurde. Die BAuA hat zudem Hinweise und Maßnahmen zum infektionsschutzgerechtes Lüften in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie erstellt.

Die beschlossene Empfehlung wirkt zusammen mit den bereits festgelegten Anforderungen im Arbeitsschutz als ein weiterer Baustein zur Verbesserung des Infektionsschutzes angesichts der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie.

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