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12.06.2018 // Recht + Betriebspraxis

Abgabefrist nach der EnSTransV

Anzeigen und Erklärungen zu im Jahr 2017 gewährten Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuermäßigungen und Steuerentlastungen) im Energiebereich müssen bis zum 30. Juni 2018 abgegeben werden.

Hoppla!

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