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19.02.2019 // Recht + Betriebspraxis

EU-Kommission bereitet auf Brexit vor

Die Informationskampagne der EU-Kommission informiert über mögliche Konsequenzen eines No-Deal-Brexits für Unternehmen.

Die EU-Kommission hat in dieser Woche ihre Informationskampagne intensiviert, um EU-Unternehmen auf ein mögliches No-Deal-Szenario im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) vorzubereiten. Den Unternehmen stehen damit eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste. Diese finden Sie hier.

„Da der 29. März und damit die Gefahr eines No-Deal-Brexits immer näher rücken, setzen die Europäische Kommission und die nationalen Zollbehörden alles daran, um für die Einführung von Kontrollen des Warenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gerüstet zu sein“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der EU-Website!

Den neuen Zoll-Leitfaden der EU-Kommission finden Sie hier

Sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsvertrag verlassen, will die britische Regierung für bestimmte Waren Einfuhrzölle erheben. Davon wären auch diverse Bekleidungsartikel betroffen. Die aus Sicht unserer Industrie interessanten, möglichen britischen Zollsätze nach einem Hard Brexit finden Sie hier

Mit Fragen zu Zoll und Außenwirtschaft können Sie auch gern auf uns zukommen.

Oder nutzen Sie die interaktive Broschüre unseres Kooperationspartners Luther, die exklusiv für unsere Mitglieder bereitsteht. Diese finden Sie hier.

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