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12.08.2020 // Innovation + Nachhaltigkeit

Neuerungen in der steuerlichen Forschungsförderung

Nachdem Bundestag und Bundesrat im vergangenen Jahr dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt hatten, hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach einer öffentlichen Ausschreibung die Bescheinigungsstelle für die steuerliche Forschungsförderung bestimmt.

Den Zuschlag erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, dem VDI Technologiezentrum und der AiF Projekt GmbH. Die Bescheinigungsstelle prüft Ihre Fördervoraussetzungen und leitet die erteilte Bescheinigung an das zuständige Finanzamt weiter, so dass die Fördersumme mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet bzw. ausgezahlt werden kann.

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 01. Januar 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2025 auf einer Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Coronakrise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.

Ansprechpartner*innen

Johannes Diebel

Forschung

Forschungskuratorium Textil e. V.

T +49 30 726220-40F +49 30 726220-140jdiebel@textilforschung.de
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