Profil
23.03.2020 // Recht + Betriebspraxis

Die Bundesagentur für Arbeit informiert

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt.

  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Übersicht über die Soforthilfeprogramme des Bundes bzw. der Länder zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen während der Corona-Pandemie erstellt. Die Übersicht (Stand 30. März 2020) beinhaltet für die einzelne Maßnahmen, eine kurze Beschreibung der wesentlichen Inhalte sowie eine Verlinkung auf die Fundstelle bzw. einen Verweis. Sollten weitere Hilfsprogramme durch die Länder bzw. den Bund initiiert werden, erfolgt eine Anpassung. 
  • Die Bundesagentur für Arbeit stellt aktualisierte Unterlagen (Stand 23.03.) für Unternehmen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Verfügung (wegen Arbeitsausfällen durch das Coronavirus oder auch durch andere konjunkturelle Ursachen). Eine FAQ-Liste finden Sie hier.
  • In der Anlage über Downloads finden Sie zudem ein übersichtliches praktisches Merkblatt mit den ersten wichtigen Informationen.
  • Hier gibt es ein aktuelles Erklärvideo der Bundesagentur für Arbeit zu Erleichterungen beim Thema Kurzarbeit.

Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, informiert: „Wir verzeichnen eine noch nie dagewesene Nachfrage nach Kurzarbeit von Seiten der Betriebe. In den letzten zwei Tagen haben allein mehr als 26.000 Betriebe telefonisch die Agenturen für Arbeit direkt erreicht oder eine Nachricht auf der Voicebox hinterlassen. Wir wissen auch, dass sehr viele aufgrund der Überlast in den öffentlichen Netzen und aufgrund des hohen Aufrufankommens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen nicht erreichen konnten.“

Alle Anfragen werden so schnell als irgend möglich durch Rückrufe erledigt. Alle Arbeitgeber können neben dem Telefon ihre Anliegen online oder postalisch an uns in gleicher Weise an die Bundesagentur für Arbeit herantragen und auch die gegebenenfalls für Kurzarbeit notwendigen Anzeigen stellen.

„Ich versichere“, so Christian Rauch, „dass durch die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit es zu keinen Nachteilen für einzelne Arbeitgeber und ihre Beschäftigte kommen wird. Es gibt keinen Grund, deswegen vorsorglich Beschäftigte fristlos zu kündigen, wie mir leider in Einzelfällen bekannt wurde.“

Kompakte Informationen auf viele Fragen zu den Folgen von Corona für Geldleistungen finden sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit hier. Hier können Anzeigen und Anträge auf Kurzarbeitergeld direkt gestellt werden. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst.

Sie finden dort auch unter anderem:

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht.

FAQs zu den wichtigste Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus von Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie von Trägern finden Sie hier.

Weitere finanzielle Hilfen können ggf. nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt werden. Das betrifft insbesondere Erstattungen für Personen, die sich in Quarantäne befinden oder die einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen. Ebenfalls sind auch Hilfen für Selbstständige möglich, deren Betrieb oder Praxis aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder Tätigkeitsverboten ruht. Informationen hierzu finden Sie u. a. im Pandemie-Leitfaden der BDA (vgl. Rundschreiben II/041/20 vom 13. März 2020). Für Erstattungen und Hilfen nach dem Infektionsschutzgesetz sind die Länder verantwortlich. Eine Liste mit den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern finden Sie in der Anlage.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein „Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Eine Übersicht über die finanziellen Hilfen für Unternehmen finden Sie hier auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums und hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Dort finden Sie unter anderem:

  • Telefonnummern zu den Hotlines des Bundesgesundheitsministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums sowie Fördermaßnahmen
  • Einen Link zur Förderdatenbank hier, unter der Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten. Unter dem Stichwort „Corona“ finden Sie über die Suchfunktion aktuelle Förderprogramme
  • Informationen zu den steuerpolitischen Maßnahmen
  • Informationen zu den Programmen für Liquiditätshilfen der KfW
  • FAQs unter anderem zum Hilfsprogramm und zu den Folgen für die Wirtschaft

Es kann sein, dass die Landesregierung darüberhinausgehende Hilfen zur Verfügung stellt. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Website der Landesregierung hier.

Ansprechpartner*innen

Alexander Stöhr

Stv. Hauptgeschäftsführer | Leiter Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-22M +49 1590 4071330stoehr@suedwesttextil.de
Nathan Binkowski

Geschäftsführer Tarifpolitik + Tarifrecht

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Datenschutz

T +49 711 21050-21M +49 1520 9267588binkowski@suedwesttextil.de
Lydia Knapp, LL.M.

Referentin Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Fachanwältin für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-15M +49 1520 9267590knapp@suedwesttextil.de
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required