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01.03.2017 // Recht + Betriebspraxis

Insolvenzanfechtung: Erfolgreiche Verbandsarbeit

Der Bundestag hat jetzt einer Reform der Insolvenzanfechtung zugestimmt

Die gegenwärtige Praxis der Insolvenzanfechtung hat sich zu einem echten Schreckgespenst für alle mittelständischen Unternehmen entwickelt: So erlaubt die Vorschrift Insolvenzverwaltern, unter gewissen Umständen bis zu zehn Jahre zurückliegende (vertragsgemäß erfolgte) Zahlungen des ehemaligen Geschäftspartners anzufechten und sie vom Zahlungsempfänger zugunsten der Insolvenzmasse zurückzufordern. Obwohl diese Vorschrift ursprünglich nur auf besonders unredliche Umstände zugeschnitten war, hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahre dazu geführt, dass aus einer Ausnahmekonstellation der Regelfall wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn der Zahlung, wie in der Geschäftspraxis häufig anzutreffen, Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen zugrunde lagen.

Gemeinsam mit elf weiteren Branchenverbänden hat der von Südwesttextil mitgetragene Gesamtverband textil+mode schon früh und fortlaufend auf diese unsägliche Praxis hingewiesen und seit mehreren Jahren auf eine schnellstmögliche Gesetzeskorrektur gedrängt. Die gemeinsame, unaufhörliche Arbeit hat sich nunmehr gelohnt!

Der Bundestag hat jetzt einer Reform der Insolvenzanfechtung zugestimmt. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie besonders wichtig ist dabei, dass die geplanten (Neu-)Regelungen zur Erschwerung der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) sowie zur Kürzung der Zinsansprüche (§ 143 InsO) unverändert übernommen wurden. Erfreulich ist auch, dass nunmehr auf die noch im Regierungsentwurf enthaltene Privilegierung staatlicher Stellen wie Fiskus und Krankenkassen in § 131 InsO („Fiskusprivileg“) verzichtet wurde. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Entwicklungen finden Sie unter Downloads.

Mit einem Einspruch des Bundesrats wird nicht mehr gerechnet.

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