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03.08.2017 // Fachkräfte + Märkte

Internatskostenzuschuss

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschüler

Am 28. Juni 2016 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass der zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule verpflichtete Berufsschüler einen Anspruch auf Erstattung der dadurch verursachten Mehrkosten einer notwendigen Unterbringung und Betreuung hat. Nun liegt endlich die überarbeitete „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler“ vor. Die Verwaltungsvorschrift findet sich unter Download.

Rückwirkend zum 1. September 2016 beträgt der Zuschuss bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim pro Tag maximal 37 Euro abzüglich der häuslichen Ersparnis für Verpflegung. Diese wird kalenderjährlich auf Grundlage des § 2 der jeweils gültigen Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Anträge können bis spätestens zum 1. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden.

Viele Umsetzungsfragen sind derzeit noch offen. Nach Informationen des Kultusministeriums aktualisiert das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und erarbeitet Verfahrenshinweise. Diese werden dann auf der Homepage des Regierungspräsidiums zum Download bereitgestellt.

Die Zuständigkeit der jeweiligen Ansprechpartnerinnen im Regierungspräsidium Stuttgart richtet sich nach dem Standort des Wohnheims bzw. der Berufsschule, bezogen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Regierungsbezirk.

*Regierungsbezirk Stuttgart: Frau Bulling, anja.bulling@rps.bwl.de, Tel. 0711/904-17133

*Regierungsbezirk Karlsruhe: Frau Jost, susanne.jost@rps.bwl.de, Tel. 0711/904-17137

*Regierungsbezirk Tübingen: Frau Jost, susanne.jost@rps.bwl.de, Tel. 0711/904-17137

*Regierungsbezirk Freiburg: Frau Korthals, ingeborg.korthals@rps.bwl.de, 0711/ 904-17136

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de
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