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13.03.2020 // Recht + Betriebspraxis

Kurzarbeitergeld: Erleichterte Regelungen beschlossen

Aufgrund der Eilbedürftigkeit von Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen, die durch die weitere Ausbreitung des Coronavirus entstehen, haben Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren Regelungen zum erleichterten Bezug für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese sollen zeitnah in Kraft treten.

Bundestag und Bundesrat haben heute im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen (siehe unter Downloads).

Mit dem Gesetz wurden die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Rundschreiben 070/2020 vom 11. März 2020) herausgelöst und separat beschlossen. Damit wird eine Forderung der BDA umgesetzt. Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wird unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Bundeskabinett wird die noch notwendigen Verordnungen ebenfalls schnellstmöglich beschließen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde von Bundestag und Bundesrat in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse verwiesen. Die BDA wird sich hier insbesondere dafür einsetzen, dass Weiterbildung während Kurzarbeit praktikabler wird und es eine sachgerechte Anhebung der Bundesdurchschnittskostensätze gibt.

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

Ansprechpartner*innen

Alexander Stöhr

Stv. Hauptgeschäftsführer | Leiter Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-22M +49 1590 4071330stoehr@suedwesttextil.de
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