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20.08.2020 // Recht + Betriebspraxis

Kurzarbeitergeld kann nur nachträglich beantragt werden

Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend (nach Ablauf des Monats, für den Kurzarbeitergeld abgerechnet wird) eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur.

Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden sie geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Auszahlungsanträge auf Kurzarbeitergeld dürfen erst nach Ablauf des Monats eingereicht werden, für den Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.

Die Praxis zeigt, dass entgegen der Planungen noch bis zum letzten Tag des Monats Änderungen in der tatsächlichen Umsetzung der Kurzarbeit eintreten können. Deshalb dürfen Abrechnungen der Arbeitgeber für den laufenden Monat nicht mehr direkt bearbeitet werden. Die Antragsunterlagen müssen im Folgemonat erneut eingereicht werden oder es wird im Folgemonat eine separate Erklärung benötigt, dass keine Änderungen vorliegen.

Beispiel:
Die Abrechnungen für den August dürfen erst ab 01. September 2020 an die Arbeitsagenturen gesandt werden (spätestens bis 30. November 2020). Um für beide Seiten unnötige Doppelarbeiten zu ersparen, sollten Abrechnungen auf Kurzarbeitergeld frühestens zum ersten Kalendertag des Folgemonats an die Agentur für Arbeit gesandt werden.

Wichtig:

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen! Das bedeutet, die Anzeige muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem erstmals Kurzarbeit durchführt wird. Diese Pflicht besteht weiterhin und unabhängig von der späteren Abrechnung.

Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.

Umfangreiche Informationen zu Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Betriebe und Beschäftigte hier.

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