Profil
31.10.2020 // Recht + Betriebspraxis

Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro

Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett eine weitere Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, wonach dieser in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde steigen soll.

Zunächst erfolgt eine Anhebung zum 01. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro brutto und schließlich zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto.

Mit diesem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30. Juni 2020 umgesetzt.

Ansprechpartner*innen

Lydia Knapp, LL.M.

Referentin Recht + Betriebspraxis

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) – Fachanwältin für Arbeitsrecht

T +49 711 21050-15M +49 1520 9267590knapp@suedwesttextil.de
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required