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21.06.2017 // Recht + Betriebspraxis

Myanmar in den Startlöchern

Mit günstigen Arbeitskräften und vorteilhaften Zollbestimmungen ist Myanmar seit der politischen Öffnung im Jahr 2012 in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.

Bereits im Jahr 2014 hatte sich die Gesamtausfuhr von Textilien mit einem Wert von 720 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2010 verdreifacht. 2015 betrug das Ausfuhrvolumen nach Angaben der Myanmar Garment Manufacturers Association (MGMA) bereits 1,32 Milliarden Euro, was ca. 10 Prozent der gesamten Exporteinnahmen Myanmars entspricht. Die Europäische Union (EU) ist hierbei der am schnellsten wachsende Exportmarkt.

Aktuell sind ca. 400 Textilunternehmen mit mehr als 350 000 Arbeiternehmern in Myanmar aktiv, und aktuelle Schätzungen gehen von einem Anstieg auf 1,5 Millionen Arbeitnehmer bis 2024 aus. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf westliche Unternehmen zurückzuführen, die Myanmar als Alternative zu Bangladesch und China entdecken.

Die seit 2011 eingeführten Reformen haben dazu geführt, dass die Produktion von Textil- und Bekleidungsstücken in Myanmar heute billiger ist als in China, Indonesien, Thailand oder Vietnam. Aufgrund der geographische Lage und des Zugangs zu asiatischen Märkten im Rahmen des ASEAN Handelsabkommens ist davon auszugehen, dass sich Myanmar mittelfristig zu einem Hotspot für die Textil- und Bekleidungsindustrie Südostasiens entwickeln wird.

Aus Folge des wirtschaftlichen Wachstums, aber auch des demokratischen Regierungswechsels, ist in den letzten Jahren aber auch eine zunehmenden Regulierung des Arbeitsmarktes zu beobachten. Neben der Einführung eines Sozialversicherungssystems und eines Mindestlohns von ca. 2,40 Euro pro Tag sind nunmehr auch schriftliche Arbeitsverträge zwingend vorgeschrieben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften sowie internationaler Standards, wird zunehmend durch internationale Nichtregierungsorganisationen beobachtet und kommentiert.

Luther ist seit 2012 mit einer Niederlassung in Rangun vertreten und berät vornehmlich europäische Textilunternehmen mit mehr als 100 Zuliefer-Herstellungsbetrieben zu Fragen des lokalen Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrechts. Wie an allen asiatischen Standorten bieten wir neben der Rechtsberatung im Sinne einer "one-stop" Betreuung auch Dienstleistungen wie Buchhaltung, Steuerberatung und Lohnbuchhaltung an.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Dr. Steffen Gaber aus dem Stuttgarter Luther Büro für weitere Fragen, so auch zu dem derzeit geplanten Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Myanmar, gerne zur Verfügung.

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