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29.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

Corona: Entschädigung wg. Kita-/Schulschließung?

Aufgrund der mit dem Coronavirus verbundenen Dauer der (teilweisen) Schul- und Kitaschließungen nehmen auch die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsbehörden sowie die Ausfallzeiten von Beschäftigten aufgrund notwendiger Kinderbetreuung zu. Hier erhalten Südwesttextil-Mitglieder neue Informationen zu Infektionsschutzgesetz (IfSG) und zur CoronaVO (Einreise) zum Download.

Nachdem gerade für die Kinderbetreuung der Spielraum durch Arbeitszeitkonten und Urlaub zunehmend kleiner wird, stehen viele Beschäftigte und Unternehmen vor der Frage der Inanspruchnahme des erst Ende März im Infektionsschutzgesetz (IfSG) neu geregelten Entschädigungsanspruchs im Fall von Kita- oder Schulschließungen nach § 56 Abs. 1a IfSG.

Aber auch mit der schrittweisen Lockerung der CoronaVO BW ist davon auszugehen, dass die Behörden das Mittel der Quarantäneanordnungen weiter nutzen werden, um die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken.

Durch die Einschränkungen der CoronaVO Einreise Baden-Württemberg vom 10.04.2020 treten zudem viele neue Fragen auf.

Neues Informationsangebot: IfSG und CoronaVO (Einreise)

  • Kurzüberblick (Merkblatt) Erstattungsansprüche IfSG
  • Checkliste Erstattungsanspruch wegen Quarantäne
  • Checkliste Erstattungsanspruch wegen Kinderbertreuung
  • Mustererklärungen für Beschäftigte vor Auszahlung der Entschädigung durch den Arbeitgeber (Mustererklärung Quarantäne und Kinderbetreuung)

Die Abgabe einer solchen Erklärung soll dazu beitragen:

  • vorab zu klären, ob ein Entschädigungsanspruch des Beschäftigten nach § 56 Abs. 1 IfSG besteht
  • den Beschäftigten über die Rechtslage aufzuklären
  • gegenüber der Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entschädigung/Erstattung nachweisen zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe dieser Erklärung keine Garantie dafür ist, dass die an den Beschäftigten ausgezahlte Entschädigung auch durch die Behörde erstattet wird. Sie hilft jedoch dabei, möglichen Einwendungen der Behörden zu begegnen.

Für die konkrete Einzelfallberatung wenden Sie sich bitte an unsere Juristen.

  • FAQ IfSG
  • FAQ Corona VO BW und CoronaVO Einreise BW

Die Dokumente finden Sie in der Anlage unter Downloads.

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