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Infektionsschutz: Permethrin muss sein!

Die Textilverbände machen den Weg im Dschungel der EU-Biozid-Verordnung frei.

Schleichend ist in den letzten Jahren ganz Süddeutschland zum FSME-Risikogebiet geworden. Textilien mit Permethrin-Funktionalisierung sind der beste passive Infektionsschutz gegen krankheitsübertragende, stechende Insekten, den sogenannten Vektoren.

Textiler sind bei Vektorenschutztextilien hochinnovativ, wenn da nicht noch das Dickicht der EU-Biozid-Verordnung zu durchdringen wäre. Die Textilverbände, allen voran Südwesttextil und der VTB, die AFBW sowie der Gesamtverband textil+mode, sorgten in den letzten Monaten daher im Dialog mit der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), für Klarheit. Der Weg ist nun frei für Textilien mit Permethrin-Vektorenschutz, wie z. B. gegen Zeckenbiss schützende Waldarbeiterschutzbekleidung u. v. m. als auch für neue Faserinnovationen.

Der derzeit einzig wirkende waschpermanente Vektorenschutz auf Textilien kann nur mit Permethrin gewährleistet werden. Permethrin unterliegt, als Biozidwirkstoff eingesetzt, der EU-Biozid-Verordnung und damit ganz besonderen Regeln, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind:

*Textilien mit einer beworbenen Biozid-Permethrin-Funktion müssen nicht generell als Biozidprodukt zugelassen werden, wenn aus den Werbeaussagen hervorgeht, dass es sich um eine biozide Permethrin-Zusatzausrüstung handelt. Damit wird das Textil zur behandelten Ware und ist kein zuzulassendes Biozidprodukt.

*Von oben genannter Regel gibt es wenige Ausnahmen. Beispiel: Ein Moskitonetz mit einer Permethrin-Funktionalisierung ist ein nach der Biozid-VO zulassungspflichtiges Biozidprodukt. Das Textil dient rein zur Abwehr eines Schadorganismus (sowohl durch physikalische als auch chemische Wirkung) und hat daher laut EU-Biozid-VO eine primäre Biozidfunktion. Die Zulassung eines solchen Textils zum Biozidprodukt ist möglich, jedoch für reine Textiler schwierig und vor allem teuer.

*Eine Vermarktung/Bewerbung eines mit Permethrin ausgerüsteten Textils mit beworbenen Repellentfunktionen, z. B. auch unter dem Begriff „Hot-Feet-Effekt“ beworben, ist in der EU nicht mehr erlaubt, da der Wirkstoff Permethrin in der entsprechenden Produktklasse PT 19 (Repellents) nicht genehmigt wurde.

*Es verbleiben daher nur Werbeaussagen die in die Produktklasse PT 18 (Insektizide) führen, in der Permethrin genehmigt wurde. Auch diese Werbeaussagen dürfen keine primäre Biozidfunktion bei einem Textil hervorrufen.

*Die Textilien sind laut Genehmigungsdossier für den Wirkstoff Permethrin zusätzlich mit dem Attribut „hautsensibilisierend“ zu kennzeichnen.

Aktuell sind sehr innovative Technologien im Bereich des Vektorenschutzes bei unseren Mitgliedern in der finalen Kommerzialisierung, mit denen der Permethrin-Einsatz minimiert und die Resorption durch den Träger verhindert werden kann. Diese Materialentwicklungen sind insbesondere für innovative Spin-offs, Start-ups oder kleine und mittelständische Textilunternehmen wichtig. Durch die nun erfolgte Klärung der Textilverbände mit der BAuA in Sachen Permethrin konnten diese Innovationen abgesichert und die Unternehmen vor zum Teil existentiellen Schäden bewahrt werden.

Die Biozid-Verordnung und speziell das Thema Permethrin ist jedoch weiter ein Thema für Spezialisten, die Marketing, Technik, Chemie, Innovation und gesetzliche Vorgaben rechtssicher verknüpfen können. Nicht selten müssen für ein Textil komplette Marketing- und Werbestrategien durchdacht, Verpackungen und Kennzeichnungen bis hin zu Beipackzetteln und Lieferscheinen entsprechend entworfen, überprüft und ausgerichtet werden. Im Einzelfall ist es daher immer angezeigt, sich Expertenrat einzuholen. Dafür stehen die Spezialisten von Südwesttextil, dem VTB, der AFBW sowie des Gesamtverbands textil+mode ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung!

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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