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09.05.2018 // Innovation + Nachhaltigkeit

Leitfaden für Due Diligence

Die OECD hat den Leitfaden „Due Diligence for Responsible Business Conduct“ verabschiedet. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen zu „Due Diligence“ nach den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verstehen und umzusetzen und er soll zu einem gemeinsamen Verständnis zwischen den Regierungen und Stakeholdern beitragen.

Der OECD-Leitfaden ist bedeutsam, da eine wichtige internationale Organisation erstmals sektorübergreifend ein umfassendes „Due Diligence“-Konzept erarbeitet hat. Er richtet sich an die Praktiker in den Unternehmen, die sich mit „Due Diligence“-Prozessen beschäftigen. Nach dem Leitfaden besteht der „Due Diligence“-Prozess aus den folgenden sechs Schritten (Seite 5 - 19):

#Embed responsible business conduct into policies and management systems

#Identify and assess actual and potential adverse impacts associated with the enterprises operations, products or services

#Cease, prevent and mitigate adverse impacts

#Track implementation and results

#Communicate how impacts are addressed

#Provide for or cooperate in remediation when appropriate

In dem Leitfaden ist klargestellt, dass die vorgeschlagenen Punkte keine erschöpfende „tick box list“ darstellen und nicht alle vorgeschlagenen Punkte angemessen für jede Situation sind. Der Leitfaden wird dahingehend kritisch bewertet, dass er insgesamt zu umfassend und kleinteilig ist und die Perspektive kleiner und mittelständischer Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt.

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