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18.02.2020 // Recht + Betriebspraxis

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Das Auftreten des neuartigen Coronavirus in China und den USA kann Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen in Deutschland haben. Ein Leitfaden der BDA gibt Hinweise für die Praxis.

Nach Auftreten des neuartigen Coronavirus in China und den USA hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30. Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die Zahl der Infizierten steigt weiter und auch in Deutschland sind erste Infektionen mit dem Virus bestätigt worden. Das Auswärtige Amt hat eine Teilreisewarnung für China ausgesprochen, die die Provinz Hubei umfasst.

Eine Pandemie kann Auswirkungen auf das Wirtschaf tsgeschehen in Deutschland haben. Von ihrer Intensität hängt es ab, wie stark Betriebe im Einzelnen erfasst werden und ob Arbeitsabläufe im gewohnten Umfang sichergestellt bleiben. Ebenso stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das Virus für den Einsatz von Arbeitnehmern außerhalb Deutschlands hat.

Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über arbeitsvertraglichen Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen und auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert.

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen stellen wir Ihnen gerne den Mitte Februar 2020 aktualisierten Leitfaden der BDA zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie zur Verfügung. Dieser gibt Hinweise für die Praxis und steht Ihnen in der Anlage zum Download zur Verfügung.

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