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13.12.2017 // Innovation + Nachhaltigkeit

Weitere Verwendung von Diisocyanaten möglich

Bei der ECHA (European CHemical Agency) haben sich das RAC (Risk-Assessment Comittee) und der Ausschuss für Sozioökonomische Analyse (SEAC) auf Basis des ursprünglichen Vorschlags Deutschlands (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – BAuA) nun auf einen gemeinsamen Beschränkungsentwurf für die Verwendung von Diisocyanaten am Arbeitsplatz geeinigt.

Für die EU-Produktion ist es maßgebend, dass im Restriktionsentwurf generelle Ausnahmen von der Restriktion unter Arbeitsschutzschulungsauflagen definiert wurden. Zwingend vorgeschriebene Schulungen werden daher Kern dieser kommenden Verwendungsbeschränkung nach REACH Annex XVII.

Dazu können u. a. regelmäßige Schulungen der Belegschaft, die Pflicht zur Dokumentation bzw. Zertifizierung gehören. Dies wird daher auch Textiler betreffen, die mit den entsprechenden Diisocyanaten direkt umgehen.

Der Vorschlag erlaubt u. a. die Verwendung und das Inverkehrbringen von Produkten, die 0,1 Gew.-Prozent freies Diisocyanat enthalten, wenn die Verwender erfolgreich ein Sicherheitstrainingsprogramm abgeschlossen haben. Zu solchen Diisocyanaten können TDI, MDI, H12MDI, HDI, IPDI, NDI, TODI und m-TMXDI gehören. Die Behörden beabsichtigen, einen „Arbeitsschutz-Führerschein“ für Personen einzuführen, die mit Produkten umgehen, die Diisocyanate enthalten.

Im Appendix 13 zur Restriktion werden diese Schulungsauflagen festgelegt. Unterlagenmaterial für Schulungen der Mitarbeiter sollen u. a. von Herstellern und Importeuren von Diisocyanten zur Verfügung gestellt bzw. erstellt werden.

Wir werden über die weitere Entwicklung, Übergangsfristen etc. des Restriktionsverfahrens berichten.

Den aktuellen Stand des Restriktionsverfahrens finden Sie hier.

Diisocyanate sind äußerst wichtige, initiale Rohstoffe für die Polyurethanchemie und werden in einer Vielzahl von Industrie-Sektoren als auch für sehr viele textile Anwendungen (z. B. Schäume für Automobiltextilien bzw. Schlaf-Matratzen, elastische Fasern, (atmungsaktive) PU-Membranen/Beschichtungen, Naht-Abdicht-Dichtmaterialien bzw. als Rohstoff/Vernetzungsmittel für textile Imprägnierungen und Beschichtungen etc.) in der gesamten EU mit einer Gesamttonnage von etwa 2,5 Millionen Tonnen pro Jahr verwendet.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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