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13.08.2019 // Innovation + Nachhaltigkeit

Der frühe Vogel fängt das Formaldehyd

Vor etwa zweieinhalb Jahren machten sich die Verbände VTB und Südwesttextil auf den Weg an das Fraunhofer WKI-Institut nach Braunschweig, um für den im Januar 2019 neu veröffentlichten Formaldehyd-REACH-Restriktionsentwurf gerüstet zu sein. Die Textiler im Süden, vor allem der VTB, investierten für die Prüfungen am Fraunhofer WKI-Institut, die nun allen Textilern in Europa zugutekommen, einen fünfstelligen Eurobetrag. Sollte es bei diesem Restriktionsentwurf bleiben, profitieren von dieser Präventivinvestition bei der Prüfkostenvermeidung vor allem die Hemden und Blusen herstellenden Mitglieder.

Aufgrund der Messergebnisse sind Bekleidungstextilien und viele weitere Textilien von dieser Restriktion bereits vorab ausgenommen. Schon lange wird Formaldehyd auf Textilien gemessen und wurde im REACH-CMR-Verfahren nach Art 68/2 erst kürzlich auf körpernahen Textilien mit einem europaweit einheitlichen Grenzwert reguliert. Genau dieser ganze Bereich ist von der neuen Restriktion nun vorab schon ausgenommen. Die Restriktion betrachtet generell Formaldehydemissionen aus allen Materialien (z. B. Baustoff oder Textil) in Innenräumen (Bauwerk-, Automobil-, Zug-, Flugzeug- oder auch Verkaufsinnenraum). Damit ist diese Restriktion auch mit dem Arbeitsschutz verbunden!

Formaldehyd ist eine Querschnittschemikalie, die in allen Bereichen genutzt wird – in der Industrie und vor allem in der Natur. So ist der weltweit größte Produzent und Emittent nicht die BASF, sondern es sind vor allem die Wälder auf dem Planeten, die diesen Stoff in sehr großen Mengen produzieren. Formaldehyd ist omnipräsent und unser Körper stellt es sogar selbst her. Weniger als 1 % der Weltproduktion wird synthetisch erzeugt, wird aber dafür in wirklich allen Industriesektoren gebraucht, und zwar oft nicht als reines Formaldehyd, sondern gebunden an andere Stoffe, den laut ECHA sogenannten „Formaldehydreleasern“.

Was begrifflich unter Chemikern als eine Gruppe von formaldehydhaltigen Konservierungsmitteln, die in der EU-Biozidverordnung (BPR) gefasst sind, verstanden wird, sind für die ECHA u. a. formaldehydfreisetzende Stoffe. Das sorgte zunächst für reichlich Verwirrung unter den Fachleuten, konnte aber geklärt werden.

Um Textilern einen erweiterten Einblick in die Welt der „Formaldehydreleaser“ zu geben, hier eine erläuternde Auflistung:

* Formaldehyd-Harnstoffverbindungen werden u. a. in knitterfreien Hemden- und Blusenstoffen etc. verwendet

* Formaldehyd-Melaminverbindungen werden u. a. in textilen Vertikalsichtschutzlamellen, Beschichtungssystemen, Schleifpapier mit textilem Träger etc. eingesetzt

* Formaldehyd-Resorcinolverbindungen werden u. a. als Haftvermittler für Polyesterverstärkungsfasern für die Gummi- und Reifenindustrie eingesetzt

* Formaldehyd-Phenolverbindungen werden als Rohstoff für Nachbehandlungsmittel für Polyamidfärbungen, texile Composite im Automobilbereich etc. verwendet

* Formaldehydmodifizierte Acrylatdispersionen werden in tausenden Tonnen für die Beschichtung, Pigmentdruck bzw. Pigmentfärberei, Vliesstoffverfestigung u. v. m. eigesetzt

Die guten Kontakte von VTB und Südwesttextil zu den Experten der BASF (REACH-Lead-Registrant für Formaldehyd) brachte die Textiler mit vielen anderen Industriesektoren an das Fraunhofer WKI-Institut nach Braunschweig, wo auch textile Bauprodukte (von Teppichboden bis Wandtapeten) gemessen werden können, die in der Lage sind, Formaldehyd in einen Innenraum zu emittieren.

Prof. Dr. Tunga Salthammer vom Fraunhofer WKI-Institut ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Messung von Formaldehyd bzw. anderer Stoffe in Innenräumen und ein äußerst kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Leistungsverbesserung von Textilien im Bereich des Arbeitsschutzes geht. Die dort eingesetzte Messtechnik sucht weltweit ihresgleichen. Als Gutachter übermittelte er die Ergebnisse zur ECHA, die diese in den Restriktionsentwurf einfließen ließ.

Im weiteren Restriktionsverfahren geht es jetzt im Kern genau darum, welche Prüfmethoden wirklich in der Restriktion verankert werden. Hier konkurrieren mehrere Prüfmethoden verschiedener Industrien (z. B. der Holzwerkstoffproduzenten, Automobiler usw.) miteinander.

Wir bleiben dran und werden wieder berichten.

Teelichter, Räucherstäbchen & Co. in Innenräumen

Ist die EU-REACH-Regulierungsmaschine erst einmal auf die Schiene gesetzt, wird durchreguliert, komme was wolle. Paradebeispiel ist das Formaldehyd, dessen Einstufung im Jahr 2014 als karzinogen Cat. 1B (Verdacht auf krebserregende Wirkung) in der EU beschlossen wurde und hohe Wellen schlug. Mittlerweile wird diese Einstufung bei REACH/CLP durch eine neue US-Studie zwar komplett in Frage gestellt, aber davon zeigt sich die ECHA unbeeindruckt und reguliert weiter. Wir sind mit den heutigen Qualitätsmaterialien, insbesondere Textilien „made in Europe“, die verbaut bzw. in einen Raum gestellt werden, heute „Formaldehyd-Safe“ – bis zu dem Moment, wo wir Teelichter, Räucherstäbchen oder Zigaretten anzünden, die nun mal durch die Verbrennung viel Formaldehyd produzieren. Aber auch hier keine Angst. Die Natur hat dafür gesorgt, dass Formaldehyd sehr schnell in der Luft und im Wasser abgebaut wird. Unser Körper hält für diesen Abbau sogar ein eigenes Enzym bereit: die Formaldehyddehydrogenase. Wem das nicht genügt, der kann sich textile Vorhänge mit Formaldehydabbaufunktion im Wohnzimmer aufhängen, denn – Textil ist wie immer ein Teil der Lösung!

Im Automatismus der Gesetzgebung ist das alles noch nicht ganz verstanden und daher kommt schon bald „Formaldehyd die Nächste“! Durch die REACH-CLP-Neueinstufung im Jahr 2014 ist auch die Lagerung von formaldehydhaltigen Produkten in der Textilindustrie und anderen Industrien ein Thema. Sie sollen ab einem gewissen F-Gehalt in die höchste Gefährdung Klasse 3 eingestuft werden – der nur für Deutschland gültigen Wassergefährdungsklassen. Dabei ist Formaldehyd überhaupt nicht wassergefährdend!

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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