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25.02.2020 // Innovation + Nachhaltigkeit

REACH im Zielkonflikt mit seinen eigenen Schutzzielen

Neues ECHA-Restriktionsverfahren zur C6-Fluorchemie bietet jede Menge Zündstoff

Schon über ein Jahrzehnt dauert in der Textilindustrie die Umstellung der Fluorchemie von C8 auf C6 und sie ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Textile Ausrüstung mit Fluor- bzw. fluorierten Polymeren bewirkt zahlreiche Schutzwirkungen für Mensch und Umwelt. Die ECHA, die selbst diesen sehr aufwendigen Umstellungsprozess per Gesetzgebung vorangetrieben hat, konterkariert diese Bemühungen nun mit einem sehr weitreichenden C6-Fluorchemie-Restriktionsentwurf, der am 29.01.2020 veröffentlicht wurde. Wird nichts verändert, steht bald eine Menge in der EU zur Disposition.

Durch das Restriktionsverfahren ist in der Textilbranche – vor allem im Bereich der technischen Textilien – die Existenz vieler EU-Textilfirmen bedroht. Dies bedeutet einen bevorstehenden Verlust von zehntausenden an EU-Arbeitsplätzen sowie das Zerbrechen von Wertschöpfungsketten. Viele REACH-Schutzziele für Mensch und Umwelt werden dabei noch ad absurdum geführt.

Als wäre das noch nicht genug, führt parallel zum neuen Restriktionsverfahren der ECHA die Europäische Kommission aktuell eine Studie über die Verwendung von PFAS-Alternativen, Emissionen und andere Faktoren durch, die sich nur auf den Textilsektor konzentriert, mit dem Ziel, die ECHA zur Erstellung weiterer Beschränkungsdossiers aufzufordern. Im Januar 2020 führten die Forschungsnehmer der Studie, die Beraterfirmen Ramboll und Wood, in Brüssel einen Workshop durch, an dem der Gesamtverband textil+mode zusammen mit EURATEX, unter fachlicher Abstimmung mit den Verbänden Südwesttextil und dem VTB, wichtigen Input eingebracht haben.

Noch bevor die Kommission die Ergebnisse dieser umfassenden Studie über die Beschränkung von PFAS in Textilien überhaupt vorliegen hat, veröffentlichte nun die ECHA das Beschränkungsdossier für die C6-Fluorchemie mit der Leitsubstanz PFHxA (Perfluorohexanoic Acid). Der Beschränkungsvorschlag legt die Grenzwerte für Verunreinigungen auf 25 ppb für PFHxA und 1 000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe fest – die gleichen Grenzwerte wie bei der C8-Fluorchemie-Beschränkung für PFOA, deren Einhaltung auf Textilien heute noch oftmals nicht gesichert einhaltbar sind.

Von den Behörden wird also weiter schablonenhaft reguliert, und was eine globale Gesamtemissionsbetrachtung anbelangt, die noch nie im Rahmen der Restriktionen in der Fluorchemie durchgeführt wurde, ist man noch immer nicht klüger geworden. Bisherige REACH-Restriktionen in diesem Bereich führten deshalb global gesehen auch zu mehr PFAS-Emissionen als zu weniger.

Der neue Beschränkungsentwurf bezieht sich auf die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von C6-Fluorchemie als Stoffe in Formulierungen und in Erzeugnissen und gilt daher auch für fluorierte C6-Polymere, bei deren Herstellung nur Spuren an PFHxA entstehen. Es ist eine 18-monatige Übergangsfrist nach Inkrafttreten vorgesehen, die angesichts mangelnder Alternativen bzw. Umstellungszeiträume völlig unrealistisch ist.

Ausnahmen wurden bisher im Entwurf nur für persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Benutzer vor Risiken der Risikokategorie III und der medizinischen Textilien aus Vliesstoffen festgelegt. Zu beachten ist, dass diese Ausnahmen nicht zeitlich begrenzt sind, was anzeigt, dass die Restriktionsverfasser genau wissen, dass es derzeit in vielen Anwendungen keinerlei Alternativen zur C6- bzw. C8-Telomer-Fluorchemie gibt.

Jedoch für textile Brennstoffzellenmembranen, brandlastminimierte Abdeckungen für den Motorraum von Fahrzeugen, Textilien für die Heißgasfiltration von Müll-verbrennungsanlagen, UV- bzw. Sonnenschutztextilien, Textilien in der Architektur/Leichtbau, medizinische Textilien bzw. Medizinprodukte, die nicht aus Vliesstoff bestehen, persönliche Schutzausrüstung, die nicht Klasse III zertifiziert ist, textile Transportbänder für die Lebensmittelindustrie, brandlastoptimierte Heimtextilien u.v.m. sind keine Ausnahmen vorgesehen! Kaum einer dieser Artikel wird jemals gewaschen bzw. setzt im Gebrauch PFHxA in die Umwelt frei.

Komplett vergessen wurde in der Restriktion auch die Textilbeschichtung. C6/C8 fluorierte Polymere werden in der Beschichtung als Prozesshilfsmittel eingesetzt, um das sogenannte „Durchschlagen“ der Beschichtungspaste zu verhindern. Im Rahmen der Beschichtung funktionieren fluorfreie Produktalternativen nicht. Mit diesem Restriktionsentwurf würden daher auch viele EU-Textilbeschichter vor dem Aus stehen. Deren Artikel würden dann in Asien produziert und in die EU importiert, da die Marktüberwachung in der EU nicht funktioniert.

Die Thematik betrifft also nicht nur die Bekleidung und hier im speziellen die Outdoorbekleidung – und auch diese wird im Schneesturm auf 3 000 Meter zur Überlebensversicherung bzw. zum Leben bewahrenden Schutztextil. Geradezu grotesk ist, dass es funktionierende schusssichere Westen in der EU für die Behörden wie Polizei und Grenzschutz offensichtlich auch nicht mehr geben soll, denn diese werden für den sogenannten Nassbeschuss mit C6-/C8-Polymeren ausgerüstet. Das bedeutet mit fluorfreier Ausrüstung, also ohne C6-/C8-Ausrüstung, gleiten die Projektile wie mit Butter geschmiert durch die Aramidfaser-Gewebelagen. Das Resultat ist dann für den Träger tödlich, genauso wie dieser Restriktionsansatz für viele Textiler und andere EU-Industrien.

Diese Tatsache sollte die EU jetzt vor die Frage stellen: „Wieviel EU-Bürger dürfen für ein paar Kilogramm PFHxA-Emissionseinsparung pro Jahr im Einsatz, am Berg bzw. auf hoher See gefährdet werden?“ Dies zeigt den ganzen Zielkonflikt dieser Restriktion mit den ureigenen Schutzzielen von REACH auf.

Fluorfreie Alternativen, die von vielen propagiert und der Politik immer wieder glaubhaft gemacht werden, funktionieren in all diesen Bereichen nicht, und bei der C6-Chemie liegt derzeit technisch das untere Limit.

Fatal ist auch, dass momentan die Querbeziehungen dieses Entwurfs zu den vielen anderen aktuell laufenden REACH-Restriktionen bzw. REACH-Wirkungen, wie z. B. zu Mikroplastik, vergessen werden – weitere Kollateralschäden sind somit vorprogrammiert. Alles Textile, ob das Erzeugnis selbst oder die Herstellungsprozesse, sind unter hohem EU-Restriktionsdruck, und wer als Fachmann vernetzt denkt, fragt sich, was überhaupt in Zukunft noch in der EU produzierbar ist bzw. in den Verkehr gebracht werden kann.

Visionen führen auf den Mond, auf Wunschdenken basierende Utopien in den Abgrund. Wir brauchen funktionierende Alternativen und dazu braucht es Ideen, Fachleute und viel Forschungsgeld, und dann ist Gesetzesdruck wichtig, diesen neuen Lösungen den Weg zu bahnen!

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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