Profil
23.08.2018 // Recht + Betriebspraxis

Das 3. Geschlecht in der Stellenanzeige

Arbeitgeber sollten in Zukunft darauf achten, dass es in Stellenausschreibungen geschlechtsneutral im neuen Sinne zugeht, um AGG-konform zu sein. Das heißt: „(m/w/d)“ statt „(m/w)“.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required