Die Klage ging am 17. Februar 2021 in Mannheim ein.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab am heutigen Dienstag, den 02.03.2021 das Urteil bekannt. Der Antrag wurde abgelehnt.
Somit bleiben die Einzelhandelsgeschäfte vorübergehend weiter geschlossen.
„Wir sind über die Entscheidung des VGH sehr enttäuscht. Der Einzelhandel benötigt dringend wirtschaftliche Perspektiven, Handlungsmöglichkeiten und eine Alternative zu einem nicht endenden Lockdown. Wir werden mit unserer Initiative weiter dafür kämpfen, dass eine schnelle und sichere Öffnung erfolgt.“ so Martina und Mona Buckenmaier, RIANI GmbH.
Alle Informationen zu der Initiative „Handeln für den Handel“ sowie die Teilnehmer können Sie dieser Website entnehmen: