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14.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit steigt weiter

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht eine weitere Sonderauswertung auf Bundes- und Landesebene.

Bis zum 06. April 2020 haben bundesweit rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.

In Baden-Württemberg stieg die Zahl der Anzeigen im selben Zeitraum von gut 70.000 auf knapp 79.000.

Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals waren in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte – in Baden-Württemberg 327.000 – in Kurzarbeit.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte gibt es im Einzelhandel und dem Gastgewerbe, in Baden-Württemberg außerdem in den Bereichen Metallbau und Automobilherstellung.

Wie viele Betriebe in welchem Umfang tatsächlich Kurzarbeit realisieren, kann allerdings erst nach der Abrechnung genau ermittelt werden. Die Arbeitgeber reichen die dafür erforderlichen Listen großenteils erst in einigen Wochen ein (s.u.).

Die genannten Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit, bilden also nicht die amtliche Statistik ab.

Umstrukturierung innerhalb der BA

Aufgrund der bisher noch nicht dagewesenen Menge richtet die BA derzeit so gut wie alle ihre Aktivitäten darauf aus, betroffene Betriebe zu beraten, Anzeigen aufzunehmen und Kurzarbeit abzurechnen.

Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, erläutert: „In den letzten Wochen hat eine wahre Lawine von Kurzarbeitsanzeigen unsere Agenturen überrollt. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Fachbereichen haben sich daraufhin unter hohem Zeitdruck in das Thema eingearbeitet, um eine zeitnahe Bearbeitung und Leistungsgewährung zu ermöglichen, und teilweise auch am Wochenende gearbeitet. Ihnen möchte ich an dieser Stelle danken.“

Betriebe müssen in jedem Fall Kurzarbeit anmelden

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen.

Nicht immer wird Kurzarbeit dann auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann findet – trotz Anzeige – keine Kurzarbeit statt.

Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden sie geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Online-Angebote nutzen

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.

Umfangreiche Informationen zu Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Betriebe und Beschäftigte unter http://www.arbeitsagentur.de.

Christian Rauch ergänzt: „Eine Bitte an die betroffenen Betriebe: Sobald uns Ihre Anzeige auf Kurzarbeit erreicht hat, geht sie in die Bearbeitung. Wir haben dieses Verfahren vereinfacht, um Ihnen schnell helfen zu können. Sehen Sie daher von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand ab – diese verzögern die Arbeitsabläufe unnötig.“

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