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18.12.2017 // Recht + Betriebspraxis

Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer für Unternehmen

Das produzierende Gewerbe in Deutschland wird auch 2018 bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Das Bundeskabinett hat auf der Grundlage eines Monitoringberichts des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können.

Die Unternehmen haben ihre Zielvorgabe für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht und damit die Voraussetzung für eine Entlastung erfüllt.

Für das Antragsjahr 2018 maßgeblich ist das Bezugsjahr 2016: In jenem Jahr mussten die Unternehmen ihre Energieintensität um 5,25 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012 verringern. Diese Zielvorgabe wurde deutlich übertroffen: Das RWI komme in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 13,8 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug.

Der Monitoringbericht steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

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