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23.03.2020 // Recht + Betriebspraxis

Stundung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Auf Initiative des Gesamtverbands textil+mode hat die BG ETEM klargestellt, dass auch sie die Unternehmen der Branche in der Corona-Krise finanziell unterstützt. Sie wird alle gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Stundung von Mitgliedsbeiträgen ausschöpfen.

Auch die BG ETEM unterstützt die Betriebe finanziell bei der Bewältigung der immensen Herausforderungen, vor denen zahlreiche Unternehmen der Branche durch die Corona-Krise stehen. Sie hat klargestellt, dass sie „den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen wird, um außergewöhnliche Härten abzufedern“.

Die BG ETEM hat hierzu folgende Details bekannt gegeben:

Der Beitrag zur BG ETEM ist für Unternehmen, die mehr als 1 000 Euro bezahlen, in drei Teilzahlungen gestaffelt. Möglich ist eine Stundung bereits anlässlich der nächsten Teilzahlung, die am 15. Mai 2020 fällig ist. Der nächste reguläre Beitragsbescheid der BG ETEM wird im Juli mit der Fälligkeit 15. August verschickt. Statt einer vollständigen Stundung können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Durch eine Ratenzahlung kann verhindert werden, dass immer mehr Beitragsschulden auflaufen.

Anträge auf die Stundungen sollen die Mitgliedsnummer enthalten und können formlos per E-Mail an die Adresse ba.koeln@bgetem.de gestellt werden. Für Fragen steht die Telefonnummer 0221 3778 1800 zur Verfügung.

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