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16.01.2020 // Recht + Betriebspraxis

Überblick Änderungen 2020

Zum Start in das neue Jahr gibt es hier eine kurze Zusammenfassung interessanter Neuerungen zum Jahreswechsel im Arbeits- und Sozialrecht.

  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 9,35 Euro brutto.
  • Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird bis Ende 2022 auf 2,4 Prozent gesenkt.
  • Neuer Freibetrag für Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 159 Euro.
  • Am 1.Januar 2020 trat das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Kraft. Geregelt ist eine Mindestvergütung von 515 Euro, die bis 2023 ansteigt. Daneben gibt es neue Fortbildungsbezeichnungen und insbesondere die Freistellung Auszubildender und ehrenamtlicher Prüfer/innen wurde neue geregelt.
  • Auswirkungen des Brexit am 31. Januar 2020: Noch steht nicht fest, ob es zu einem „No-Deal“ Brexit kommt. Aber auch für den Fall hat der deutsche Gesetzgeber vorgesorgt und eine Verordnung beschlossen, nach der britische Staatsangehörige einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Dadurch dürfen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich in Deutschland arbeiten, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Weitere Öffnungen gibt es insbesondere bei der Möglichkeit der Einreise zur Arbeitssuche sowie dem Wegfall bisheriger Beschränkungen auf Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind.
  • Ausblick: Zum 1. Januar 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

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