Profil
19.05.2017 // Recht + Betriebspraxis

Wichtiger Hinweis an Ihr Hauptzollamt

Der Unionszollkodex (UZK) und seine Rechtsakte finden seit dem 1. Mai 2016 Anwendung. Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen, die vor dem Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Rechtsgrundlage erteilt wurden, unterliegen einer sukzessiven Neubewertung durch die deutsche Zollverwaltung. Nun kam es zur Abfrage persönlicher, steuerbezogener Daten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Mitarbeitern.

So werden für die Ermittlung der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit der Bewilligungsinhaber auch persönliche Daten von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten der Unternehmen abgefragt. Der Umfang der Abfrage, die unter anderem die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) umfasst, hat zu erheblichen Irritationen auf Seiten der Unternehmensleitungen und der für Zollangelegenheiten verantwortlichen Mitarbeitern geführt. Laut BDI halten Datenschutzexperten die Abfrage der Steuer-ID für datenschutzrechtlich unzulässig.

Unsere Dachorganisation BDI hat am 21.04.2017 ein Schreiben an die Generalzolldirektion gerichtet in dem sie eine Streichung der kritischen Datenabfrage forderte. Unternehmen wird empfohlen, ihre zuständigen Hauptzollämter mithilfe des BDI-Schreibens (siehe Download) ebenfalls darüber zu informieren sowie auf die gegenwärtig laufenden Gespräche zwischen dem BDI und dem Bundesfinanzministerium (BMF) hinzuweisen.

Auf dieses Schreiben hat die GZD am 12.05.2017 geantwortet (siehe Download). Darin erläutert sie das formalisierte Abfrageverfahren der HZAs. Im Ergebnis hat sie keine datenschutzrechtlichen Bedenken und verweist ihrerseits auf den Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Erläuterungen der GZD decken sich auch mit Aussagen auf der Homepage der Zollverwaltung, die hier einsehbar sind (siehe Punkt „Wozu ist grundsätzlich die Angabe der Steuer-ID-Nummer bzw. des zuständigen Finanzamtes im Fragenkatalog notwendig?“) und insbesondere auf die Reduzierung der Abfrage bei den Finanzämtern in Form einer „Rot/Grün-Meldung“ verweisen.

Da die Antwort der GZD aus Sicht der deutschen Industrie nicht zufriedenstellend ist, koordiniert der BDI weitere Schritte mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft und wartet insbesondere die rechtliche Einschätzung der Bundesdatenschutzbeauftragten ab. Laut zwischenzeitlichen Rückmeldungen scheint ein überwiegender Teil der HZAs mit einzelnen Ausnahmen weiterhin eine restriktive Praxis zu verfolgen, indem sie betroffenen Unternehmen bei Nichtangabe der Steuer-ID das Auslaufen bzw. den Widerruf der entsprechenden Bewilligung androhen. Wenngleich etwas mehr Transparenz im Umgang mit den sensiblen Daten geschaffen werden konnte, versuchen die Industrieverbände eine Klärung der Problematik zu erzielen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required