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17.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

Verbindlicher Arbeitsschutzstandard COVID-19

Mit neuen Vorgaben zum einheitlichen Arbeitsschutz in Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 16. April 2020 gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt.

Bundesweit klare und verbindliche Standards sollen dabei zur Verlässlichkeit und zu einem besonderen Schutz in besonderen Zeiten beitragen. Der Standard besteht aus zehn verbindlichen Eckpunkten - bitte hier klicken.

Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen bei der Arbeit einzuhalten ist. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. Arbeitsabläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.

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