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18.10.2017 // Fachkräfte + Märkte

Berufsorientierung an weiterführenden Schulen

Anfang September ist die neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Berufliche Orientierung an weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (VwV-Berufliche Orientierung) in Kraft getreten. Sie löst die Vorgängerversion „Praktika zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ vom 28. Juli 2007 ab.

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begrüßen ausdrücklich die mit dem VwV-Berufliche Bildung erfolgte Stärkung der Beruflichen Orientierung an den allgemeinbildenden Schulen. Zehn Unterrichtstage verpflichtende Praxiserfahrungen von Klasse 5 bis 10 – davon fünf zusammenhängend als Praktikum – verleihen der Berufsorientierung ein deutlich höheres Gewicht. Insbesondere an Gymnasien erfährt die Berufsorientierung einen deutlichen Bedeutungszuwachs bis in die Sekundarstufe II hinein, hier mit vier weiteren verpflichtenden Unterrichtseinheiten für Recherche, Reflektion und Studienorientierung.

Außerdem erhalten Praktikumsbetriebe eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf betriebliche Praktika. Fragen zum Unfallversicherungsschutz und zu Haftungsfragen von Schülerinnen und Schülern werden im Kapitel 6 eindeutig beschrieben. Ebenfalls bietet das Musteranschreiben für Betriebe zusätzliche Handlungssicherheit besonders in Bezug auf die erforderliche Haftpflichtversicherung der Schülerinnen und Schüler.

Die neue Verwaltungsvorschrift findet sich hier.

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de
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