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02.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

Warnung vor Spam-Mails

Die Arbeitsagentur warnt vor E-Mail-Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de - dies ist eine Spam-Mail!

Auch das LKA warnt vor gefälschten Seiten (siehe hier) im Internet, auf denen Betriebe aufgefordert werden, ein mit ihren Daten befülltes Formular hochzuladen um Soforthilfe zu bekommen.

Die BA fordert Arbeitgeber nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Aufgrund der aktuellen Situation haben sehr viele Menschen Sorgen um ihre finanzielle Existenz. Geringere Einkommen durch die Corona-Krise haben Kurzarbeiter, aber insbesondere auch Freiberufler, Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Geschäftsführer, die zudem kein Kug erhalten können.

Wichtiger Hinweis:

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Arbeitgeber werden aufgefordert (Zitat):

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Name und Adresse des Firmeninhabers
  • Steuernummer des Unternehmens (falls vorhanden)
  • Steuer ID Firmeninhabers
  • Personalausweis oder Passnummer des Firmeninhabers
  • Betriebsnummer (falls vorhanden)
  • Anzahl der Mitarbieter
  • Die Namen und Sozialversicherungsnummern der Mitarbeiter

an kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de zu schicken.

Hier handelt es sich NICHT um eine Mailadresse der Bundesagentur für Arbeit!

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

Unter arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung wird darüber informiert, welche Unterstützung in dieser Situation der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“) sein kann. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Seit heute ist auch der vereinfachte Antrag auf dieser Seite verfügbar (unten rechts).

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