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10.04.2017 // Recht + Betriebspraxis

Neue Zeitarbeit-Zuschläge für Textil/Bekleidung

Am 1. April 2017 ist das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Danach ist die Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz durch einen sogenannten Branchenzuschlags-Tarifvertrag wie den „Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Textil- und Bekleidungsindustrie“ (TV BZ TB) zukünftig bis zu 15 Monate möglich (bislang nur neun Monate).

Hoppla!

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