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11.01.2017 // Recht + Betriebspraxis

Zwirnen, löschen, molden

Personalverantwortliche der Südwesttextil-Mitgliedsunternehmen trafen sich zum jährlichen Austausch

Auch in diesem Jahr kamen die Personalleiter durch das große Engagement von drei gastgebenden Unternehmen, der Zwirnerei Untereggingen in Eggingen, der Feuerwehrgerätefabrik und Schlauchweberei Ziegler in Giengen und dem Miederunternehmen SUSA in Heubach, zu den kleinen Personalleiterkreisen zusammen, um in einem persönlichen Rahmen aktuelle Themen zu diskutieren.

Die Arbeitswissenschaftler Kai Schweppe und Katharina Hannemann informierten die Teilnehmer zunächst über das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Vorgestellt wurden die Funktionsweise und die notwendigen sowie freiwilligen Bestandteile. Weiter wurde auf die Beweggründe eingegangen, die für die Einführung eines solchen Gesundheitsmanagements sprechen. Erörtert wurde schließlich der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, der für alle Arbeitgeber gilt. Schließlich wurde die Betriebliche Gesundheitsförderung einschließlich deren Chancen und Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen.

Die Verbandsjuristen Hannah Bussmann und Nathan Binkowski thematisierten anschließend das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Ausführlich erörtert wurden die Anforderungen und Ziele des BEM als „unverstellten, verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess“ sowie die Folgen für den Ausspruch einer personen- bzw. krankheitsbedingten Kündigung, wenn ein solches nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ein BEM ist stets dann und von jedem Arbeitgeber durchzuführen, wenn bei einem Mitarbeiter Krankheitszeiten über 6 Wochen innerhalb der zurückliegenden 12 Monate vorliegen. Ein formelles Verfahren ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings muss ein ordnungsgemäßes BEM regelkonform durchgeführt werden, d. h. es sind gewisse gesetzliche Mindeststandards einzuhalten. Dies bedeutet, dass ein Einladungsschreiben übergeben wird, dass die erforderlichen Stellen einbezogen werden und eine sachliche Erörterung der eingebrachten Vorschläge erfolgt. Weiter muss der Mitarbeiter vor Durchführung über die Ziele des BEM und die erhobenen Daten informiert werden. Es ist die Einwilligung des Mitarbeiters einzuholen. Unterbleiben diese Informationen, wurde kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten einer krankheitsbedingten Kündigung haben.

Anschließend stellten Ulrike Kayser und Ulrich Römer die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Integrationsamt (KVJS) beim BEM vor und Nathan Binkowski kam auf die Stimmungsabfrage zur Tarifrunde 2016/2017 zu sprechen.

Zu guter Letzt gab die Verbandsjuristin Lydia Knapp einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung hinsichtlich der Beweislast und den Beweiserhebungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.

Neben den Rechtsthemen informierte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas über die neuen Services von Südwesttextil, insbesondere bei Fragen zum Datenschutz, im Bereich der Arbeitswissenschaft und im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus sind die „Texperten“ von Südwesttextil in den Bereichen Recht und Betriebspraxis, Fachkräfte und Märkte, Umwelt und Produkte, Kommunikation und Event und Lobby und Netzwerk die Ansprechpartner und bieten mit ihrer Kompetenz den Mitgliedern ein Mehrwert-Paket.

Die Highlights waren auch in diesem Jahr die Unternehmensführungen. So konnten die Teilnehmer erfahren, wie bei Ziegler ein Feuerwehrfahrzeug gefertigt wird und wie in der Vergangenheit das Löschen eines Brandes erfolgte, wie aus Glattgarnen elastische gekräuselte Garne werden (ZUE) und wie aufwändig doch die Fertigung von Unterwäsche und Miederwaren ist (SUSA).

Die Unterlagen der Personalleiterkreise stehen im Mitgliederbereich zum Download bereit.

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