Neue Bagatellgrenzen zur Abwärmemeldung nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Im November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Es gibt verschiedene Umsetzungs- und Meldefristen, darunter die Übermittlungspflicht für Abwärme erstmals zum 1. Januar 2025. Anfang August 2024 wurden nun im aktualisierten BAFA-Merkblatt neue Bagatellgrenzen veröffentlicht.