Dürfen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer dualen Berufsausbildung befinden, grundsätzlich auch im Homeoffice beziehungsweise mobil arbeiten und lernen? Darüber bestand bislang Unsicherheit, denn laut Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und die massiven Folgewirkungen der Coronapandemie ist dieser Anspruch aber in dieser Form nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Hoppla!
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