In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Einhaltung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Gehaltserhöhungen konkretisiert.
Mit Urteil vom 25. August 2025 (Az. 15 SLa 315/25) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen die Anforderungen an den Umgang mit körperlichen Übergriffen im Arbeitsverhältnis weiter konkretisiert. Die Entscheidung verdeutlicht, dass bereits eine vergleichsweise geringfügige Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten oder Kollegen geeignet sein kann, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Eine vorherige Abmahnung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gilt die Zwei Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB. Wann diese Frist im Fall einer Verdachtskündigung zu laufen beginnt, hat das Bundesarbeitsgericht in einer viel beachteten Entscheidung (BAG, Urt. v. 4.12.2025 – 2 AZR 55/25) präzisiert.
Das BAG hat jüngst mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR
213/25) entschieden, dass sich elternzeitbeanspruchende
Arbeitnehmer für den Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit
mittels mehrerer Zeitabschnitte vor jedem einzelnen
Zeitabschnitt der Elternzeit auf den besonderen Kündigungsschutz
des § 18 Abs. 1 BEEG berufen können.
Wer Fragen zur Reserve der Bundeswehr hat, erhält künftig Unterstützung aus einer Hand. Mit der zentralen Ansprechstelle Reserve nimmt am 24. August 2026 eine zentrale Anlaufstelle ihren Dienstbetrieb auf, die ausdrücklich auch Arbeitgebern zur Verfügung steht.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für Arbeitgeber ergeben sich wesentliche Änderungen, darunter die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit.
Die BDA hat ihr Anwendungspapier zu arbeitgeberrelevanten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) aktualisiert – inklusive wichtiger Ergänzungen zu KI-Kompetenzen, Transparenzpflichten und Umsetzungsfristen.
Wir informieren kompakt über die wichtigsten Neuerungen der EU-Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (KI-Omnibus) und des deutschen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung (KI-VO)
Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Am 10.7.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur GKV-Beitragsstabilisierung verabschiedet. Das Gesetz hat zuletzt noch Korrekturen erfahren. Es wurde im Anschluss an die Sitzung im Bundestag im Bundesrat beraten und verabschiedet.
Die Europäische Kommission führt eine Umfrage zur Evaluierung der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern ((EU) 2019/1937) durch. Ziel ist die Erfassung praktischer Erfahrungen von Unternehmen mit internen Meldesystemen. Die Teilnahme ist bis zum 31. Juli 2026 möglich.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vorgelegt.
Die Koalition hat sich am 1. Juli 2026 auf 34 Reformmaßnahmen geeinigt, die u. a. die Bereiche Sozialpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht betreffen. Mit diesen Maßnahmen will die Koalition Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken.
Südwesttextil sieht wichtige Signale für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, mahnt jedoch eine konsequente und schnelle Realisierung der Vorhaben an.
Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament hatten zuletzt das Gesetzgebungsverfahren verzögert. Mit der jetzt – gut ein halbes Jahr vor Inkrafttreten – erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Wirtschaftsbeteiligten jetzt endlich Rechtssicherheit.
Anlässlich der aktuellen Hitzewelle erhalten Sie eine Übersicht zu arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen zum Arbeiten bei hochsommerlichen Temperaturen.
Südwesttextil fordert die Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Arbeitszeitflexibilisierung ohne zwingende tarifvertragliche Regelung und kritisiert zusätzliche Bürokratie durch die geplante verpflichtende Arbeitszeiterfassung.
Die private Altersvorsorge (bisher bekannt als „Riester-Rente“) wird zum 1. Januar 2027 durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots und eine neue, beitragsproportionale Förderung reformiert.
Ein Arbeitgeber ist gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft finden Sie die auftretenden wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in einem aktuellen Merkblatt für Sie zusammengestellt.
Südwesttextil sieht bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Korrekturbedarf – insbesondere zum Erhalt der Tarifautonomie und zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie.
Die Bundesregierung hat ihr „Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie: Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen“ vorgestellt. Auf 19 Seiten skizziert sie, wie sie – zusätzlich zur nationalen Gesetzgebung und der Umsetzung der EU-Verordnungen – kurzfristig Impulse für die Kreislaufwirtschaft setzen möchte.
Anlässlich der bald bevorstehenden Sommerferien und der damit zusammenhängenden Einstellung von Schülern und Studierenden erhalten Sie die aktualisierten Hinweise zur Beschäftigung von Ferienarbeitenden.