Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Seminarbeginn.
Nach der Anmeldung erhalten Sie keine Bestätigung. Wenn Sie sich für eine kostenpflichtige Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie eine Rechnung über den Teilnehmerbetrag. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach dem Erhalt zu bezahlen. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis zu drei Tagen vor Beginn abzusagen.
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei späteren Abmeldungen berechnen wir 50 Prozent der Gebühren.
Ohne vorherige Abmeldung fallen bei Nichtteilnahme die vollen Gebühren an. Sie entfallen aber, wenn der angemeldete Teilnehmer durch eine andere Person ersetzt wird.
Die ermäßigten Preise gelten für Mitgliedsunternehmen der Gatex und Südwesttextil.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Veranstaltung Fotos aufgenommen werden. Mit der Teilnahme wird erklärt, dass die auf der Veranstaltung aufgenommenen Fotos veröffentlicht werden dürfen.
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Gatex / Südwesttextil. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Informationszwecken in Form von Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Informationszwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Verbands-Richtlinie Kartellrecht
Südwesttextil verpflichtet die Mitglieder seiner Gremien bzw. Teilnehmer seiner Veranstaltungen zur Einhaltung der im Folgenden dargelegten Verfahrensgrundsätze:
Die Betätigung von Südwesttextil e.V. dient der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere im Rahmen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsfreiheit. Hierzu gehören u.a. die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge sowie die Verfolgung sozialpolitischer Ziele. Das Handeln von Südwesttextil erfolgt im Einklang mit kartellrechtlichen und anderen gesetzlichen Vorschriften.
Bei Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen wird sichergestellt, dass keine kartellrechtswidrigen Themen behandelt oder Gelegenheiten für kartellrechtswidriges Handeln geschaffen werden.
Der Informations- und Meinungsaustausch in Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen von Südwesttextil erfolgt im Rahmen von tarifpolitischen, sozialpolitischen, arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Er dient insbesondere der Entwicklung von gemeinsamen Positionen, tarifpolitischen Strategien, der Vorbereitung und Durchführung von Tarifverhandlungen sowie der Umsetzung von Tarifergebnissen. Südwesttextil führt Zusammenkünfte so durch, dass die Teilnahme der Unternehmen kartellrechtlich
nicht zu beanstanden ist. Südwesttextil gewährleistet dies durch die Tagesordnung, die Aufbereitung der Sitzungsunterlagen, die Sitzungsleitung und die korrekte Protokollierung des Sitzungsverlaufes.
Kartellrechtswidriges Verhalten bei Gelegenheit von Verbandsaktivitäten, das Südwesttextil bekannt wird, unterbindet der Verband unverzüglich mit allen verfügbaren Mitteln.
Hinweise an die Teilnehmer/innen unserer Veranstaltungen:
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass gem. § 101 I des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) und § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Unternehmen, die entweder bezwecken oder bewirken, den Wettbewerb zu beschränken, verboten sind.
Wir weisen weiter darauf hin, dass im Verlauf der Sitzung keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen, keine Geschäftsgeheimnisse offenbart oder ausgetauscht werden dürfen.
Mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen die Teilnehmer/innen der jeweiligen Verbandsveranstaltung, diese Information zur Kenntnis genommen zu haben.