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06.12.2017 // Recht + Betriebspraxis

Der Renten-Beitragssatz 2018

Der Rentenbeitragssatz wird zum 1. Januar 2018 von heute 18,7 auf dann 18,6 Prozent sinken. Dies wurde im Rahmen der „Beitragssatzverordnung 2018“ vom Bundeskabinett beschlossen.

Eine Absenkung des Beitragssatzes ist gesetzlich für den Fall vorgeschrieben, dass nach der aktuellen Vorausschätzung der Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung auch bei einem abgesenkten Beitragssatz zum Jahresende 2018 die Höchstnachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben überschritten wird. Da dies nach den Prognosen für das Jahr 2018 der Fall sein wird, ist der Beitragssatz entsprechend abzusenken.

Außerdem wurde vom Bundeskabinett der Rentenversicherungsbericht 2017 beschlossen. Dieser enthält verschiedene Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 5 bzw. 15 Jahren.

Nach der sog. „Mittleren Variante“ kann der Beitragssatz bis zum Jahr 2022 bei 18,6 Prozent stabil gehalten werden. In den nachfolgenden Jahren werde dann sukzessiv eine Erhöhung auf bis zu 21,9 Prozent im Jahr 2031 erfolgen.

Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) beträgt derzeit 48,2 Prozent. Nach den verschiedenen Modellrechnungen sinkt es erst nach dem Jahr 2024 auf unter 48 Prozent. Im Jahr 2031 wird noch ein Sicherungsniveau vor Steuern von 44,6 Prozent erwartet. Insofern halten sich soweit Beitragssatz als auch Rentenniveau in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen von 20 Prozent bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030.

Sowohl die Beitragssatzverordnung 2018 als auch den Rentenversicherungsbericht 2017 können Sie sich hier herunterladen.

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