Südwesttextil bereitet Ihnen den Weg durch den Kennzeichnungs-Dschungel. Unsere Experten informieren, beraten und schulen über die nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung zu beachtenden Anforderungen an die Bezeichnung von Textilfasern sowie die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen.
Textile Erzeugnisse müssen mit Fasergehaltsangaben versehen werden. Diese Verpflichtung gilt sowohl für textile Erzeugnisse, die an den Endverbraucher geliefert werden als auch für Vor- oder Zwischenprodukte im B2B-Geschäft. Die maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (EU 1007/2011).