Rauchpausen: Fehlendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Grundsätzlich gilt für die Regelung von Rauchpausen in Betrieben, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Jedoch gilt auch hier: es kommt darauf an, wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21) entschied.