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18.06.2020 // Recht + Betriebspraxis

Corona Warn-App: Positionspapier der BDA

Die offizielle Corona-Warn-App ist verfügbar. Die Einführung der App hat Einfluss auf die Arbeitsbeziehungen. Offene Fragen müssen daher geklärt werden. Die BDA hat ein Positionspapier erstellt.

Seit gestern ist die offizielle Corona-Warn-App verfügbar. Sie soll das Nachverfolgen von Infektionen erleichtern und zur Bekämpfung der Pandemie beitragen. Die App wird zum freiwilligen Download angeboten.

Um einen hohen Wirkungsgrad sicherzustellen, müssen möglichst viele Personen die App nutzen. In der Anlage unter Downloads finden Sie das Positionspapier der BDA zum Einsatz der Corona-Warn-App. Die Einführung der App hat Einfluss auf die Arbeitsbeziehungen. Offene Fragen müssen daher geklärt werden.

Datenschutzrechtliche Bedenken stehen einer Installation der App nicht entgegen. Das Infektionsschutzgesetz sollte insbesondere in Bezug auf eine Entschädigungspflicht (§ 56 Abs. 1 IfSG) für Fälle einer Freistellung von Arbeitnehmern aufgrund eines Corona-Alarms über die App ergänzt werden.

Die BDA steht mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in enger Diskussion, um Klarstellungen und Präzisierungen im Umgang mit der App zu erreichen. Zusätzlich wird die BDA in den nächsten Tagen eine anwendungsbezogene Arbeitshilfe zur Verfügung stellen.

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