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10.04.2017

Achtung – Haben Sie Ihre Strommengen gemeldet?

Um die Übergangsregelungen mit den ermäßigten KWK-Umlagen in Anspruch nehmen zu können, mussten die Unternehmen ihren Stromnetzbetreibern die aus dem Netz bezogenen Strommengen bis zum 31. März 2017 melden.

Um die Übergangsregelungen mit den ermäßigten KWK-Umlagen in Anspruch nehmen zu können, mussten die Unternehmen ihren Stromnetzbetreibern die aus dem Netz bezogenen Strommengen bis zum 31. März 2017 melden. Hierüber sollten die Netzbetreiber ihre Kunden eigentlich informiert haben.

Dadurch kann es zu erheblichen Rückerstattungsbeträgen für Betriebe kommen.

Falls das nicht der Fall ist und die Unternehmen bisher noch nichts gemeldet haben, müssen die Unternehmen jetzt umgehend mit ihren Netzbetreibern Kontakt aufnehmen, um den Meldepflichten nachzukommen. Auf diese Weise ist es unter Umständen möglich, über eine Kulanzregelung die Fristüberschreitung zu heilen.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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