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08.04.2020 // Recht + Betriebspraxis

Heil ermöglicht für drei Monate Zwölf-Stunden-Arbeitstage

Die Bundesregierung erlaubt für drei Monate in einigen Bereichen Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden, um in der Virus-Krise in Notsituationen die Versorgung sicherzustellen.

Arbeitsminister Heil unterzeichnete informierten Kreisen zufolge eine Rechtsverordnung, mit der das Arbeitszeitgesetz bis Ende Juni gelockert wird. Auch die gesetzliche Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn darf von elf auf neun Stunden verringert werden. Bedingung sei aber, dass dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sei. Die Verordnung erlaubt auch Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Sie begrenzt alle Ausnahmen auf bestimmte Tätigkeiten, etwa das Herstellen, Verpacken und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs oder auch die medizinische Behandlung und Pflege. Auch für Rettungsdienste und Feuerwehr sind Ausnahmen möglich.

(Quelle: Reuters)

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