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30.07.2018 // Innovation + Nachhaltigkeit

Der Alleingang der ECHA

Textiler sollten vorsichtig sein, vorschnell die von der ECHA neu aufgenommenen SVHC-Kandidaten-Stoffe D4, D5 und D6 in eine Restricted Substance List (RSL/MRSL) aufzunehmen. Exklusiv für Südwesttextil-Mitglieder gibt es hier die Liste der neuen SVHC-Kandidaten mit textiler Relevanz.

Die Silikonchemie ist eine industrielle „Rückgratchemie“ für viele Nachverwenderindustrien – auch die Textilherstellung. Unzählige technische Anwendungen und Technologien hängen von den ganz besonderen Eigenschaften der Silikone ab. Im Vorfeld der nun vollzogenen Listung der D4/D5 und jetzt sogar den D6 Silikonzyklen berichteten wir eingehend darüber (siehe ähnliche Nachrichten).

Eine Liste der neuen SVHC-Kandidaten mit textiler Relevanz finden Südwesttextil-Mitglieder exklusiv unter Downloads!

Die ECHA schlägt nun mit der Aufnahme der Silikonzyklen D4, D5 und überraschend auch D6 in die SVHC-Kandidatenliste einen ganz besonderen Weg ein. Während Kanada und Australien mit einem wissenschaftlich basierten Ansatz über Studien die Persistenz der drei Verbindungen widerlegt haben, macht die ECHA nun das Vorsichtsprinzip geltend. Ob diese Maßnahme den EU-Definitionen für den Einsatz des Vorschichtprinzips entsprechen, ist sehr fraglich, denn dieses Prinzip kann optional nicht willkürlich, sondern nur in Einbeziehung von wissenschaftlichen Erkenntnissen angewendet werden.

Daher stellt sich die Frage: Rechtfertigt eine SVHC-Listung aufgrund der Anwendung des Vorsichtsprinzips zu Recht die Stigmatisierung eines ganzen Chemiesektors und unzähliger damit verbundener Technologien und Anwendungen? Der US-amerikanische Bericht „Science based Regulation und Innovation – The Silicone Example“ von Michael Mandel, veröffentlicht im Mai dieses Jahres, (hier geht es zum Bericht), vergleicht die ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen einer ECHA mit denen anderer Regulierungsbehörden in der Welt. Er kommt zu dem Schluss, dass Europa durch dieses Vorgehen der ECHA nicht nur ein regulatorisches Problem kreiert, sondern auch ein gewaltiges ökonomisches Problem.

Die Aufnahme von Silikonzyklen in eine RSL/MRSL für Textilien ist aufgrund der SVHC-Listung der ECHA von Textilern und Brands mindestens zu überdenken. Die ECHA macht mit dieser Listung global gesehen einen absoluten Alleingang.

Die Fakten:

*Die drei Silikonzyklen sind flüchtig und verbleiben nicht quantitativ auf dem Textil. Das bedeutet, auf dem Textil sind die drei Silikon-Cyclen nach dem finalen Trocknungsprozess nicht mehr vorhanden.

*Kanadische Studien zeigen, dass D4/D5/D6 Siliconzyklen nicht persistent sind, sondern in der Luft durch Sonnenlicht in Wasser, Quarzsand und Kohlendioxid abgebaut werden.

Weitere Informationen dazu finden sich im Cyclosiloxane Information Center des Global Silicones Council: https://www.cyclosiloxanes.org

Die Verbände Südwesttextil und Südwesttextil und VTB sowie die AFBW werden diese Entwicklung weiterverfolgen und sich aktiv an dieser Diskussion bzw. bei den regulatorischen Angelegenheiten beteiligen.

Ansprechpartner*innen

Stefan Thumm

Leiter Umwelt + Produkte

M +49 151 28109045umwelt@suedwesttextil.de
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